Visum für langfristigen Aufenthalt (Visum Typ „D”)

Imigrationsvisum, Einwanderungsvisum

 

Das Visum Typ “D” erlaubt dem/der Inhaber/in in die Republik Bulgarien einzureisen und sich für die erlaubte Zeitdauer und nur für den angegebenen Zweck im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien aufzuhalten.

 

Das Visum vom Typ “D” wird nur für 1 Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ausgestellt und wird nicht verlängert.

 

Nach der Einreise ist der/die Inhaber/in verpflichtet,  innerhalb der Gültigkeit des Visums die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Art. 24, Abs.1 oder Art. 24a oder einer Aufenthaltsberechtigung nach Art. 25 des Ausländergesetzes und die Erteilung eines Ausländerpersonalausweises zu beantragen. 

 

Erfolgt die Ausreise vor der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung oder der Aufenthaltsberechtigung  und des Ausländerpersonalausweises, wird das Verfahren eingestellt. Ein neues Verfahren wird nach der Erteilung eines neuen Visums vom Typ “D” eröffnet.

 

Die Aufenthaltsgenehmigung oder die Aufenthaltsberechtigung erlöschen, wenn sich der Ausländer während des vorangegangenen Kalenderjahres  nicht mindestens 185 Tage in Bulgarien aufgehalten hat.

 

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Visums vom Typ “D”

 

1.       2 Antragsvordrucke

 

2.       Visierfähiger Reisepass (siehe Anforderungen)

 

3.       Kopien der Seiten des Reisepasses mit den Personaldaten und mit dem Lichtbild sowie den gültigen Visa und/oder Aufenthaltstiteln für andere Staaten – 2 - fach

 

4.       2 (zwei) Lichtbilder (siehe Anforderungen

 

5.       Belege über Einwanderungszweck nach Artikel 24, Abs.1; Artikel 25, Artikel 25 a und Artikel 28 des Ausländergesetzes und Kopien – 2 - fach

 

6.       Belege über die finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts und zur Sicherung der  Unterkunft und Kopien – 2 – fach.

 

7.       Krankenversicherung (Reiseschutzversicherung) für die Gültigkeit des Visums. (Nach der Einreise sollte eine Krankenversicherung mit einer bulgarischen Versicherungsanstalt abgeschlossen werden.)

 

Es sind generell keine Ausnahmen vom Prinzip der persönlichen Vorsprache und Unterzeichnung des Antrages im Beisein eines Konsularbeamten vorgesehen. 

 

Bearbeitungszeit: ca. 20 Werktage bis 2 Monate.

 

Versagungsgründe: Art. 10 und Art. 11 des AuslG;  Art. 36 der VerVVV.