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Bulgarien führt neue Regelung zur Kraftstoffeinfuhr in Lkw-Tanks aus Drittstaaten ein
Die bulgarische Zollagentur informiert, dass vom 01.01.2009 eine Beschränkung für Treibstoff in den Hauptbehältern von Nutzfahrzeugen auf 200 l je Fahrzeug unter Befreiung von Gebühren und Steuern eingeführt wird. Die Beschränkung gilt für Fahrzeuge, die das Zollgebiet der Europäischen Union durch die Grenzpunkte der Republik Bulgarien betreten.
Der Treibstoff in den Hauptbehältern von Nutzfahrzeugen, dessen Volumen die genannte Menge übertrifft, wird mit Gebühren und Steuern belegt.
Der Begriff Nutzfahrzeug ist im Artikel 112 (2) a der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates der EU vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen definiert.
Dass genannte Volumen gilt für alle Nutzfahrzeuge. Die Beschränkung gilt nicht für Personenkraftfahrzeuge und Sondercontainer.
Im Falle dass der Treibstoff aufgrund der obengenannten Beschränkungen mit Gebühren und Steuern belegt wird, soll die Zahlung in dem von den Zollbehörden bestimmten Umfang erfolgen.
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